Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Führerscheinprüfung besteht aus einer theoretischen- und einer praktischen Fahrprüfung. Nach Absolvierung dieser beiden Teile folgt das Mehrphasentraining, welches aus ein- bis zwei Perfektionsfahrten und einem Fahrsicherheitstraining besteht.

  • B-L17-Ausbildung: 15 ½ Jahre, Antritt zur Prüfung mit 17 Jahren
  • B-Ausbildung (Vollausbildung in Fahrschule/Dual mit L-Tafel): 17 ½ Jahre, Antritt zur Prüfung mit 18 Jahren
  • L17
  • Duale-Ausbildung mit L-Tafel
  • Vollausbildung in der Fahrschule

Die Ausbildung kann nicht so einfach auf eine fixe Dauer beschränkt werden, da nicht alle Menschen gleich sind. Während sich einige vielleicht sehr leichttun werden, werden andere ihre Schwierigkeiten haben. Außerdem kommt es auch auf andere Faktoren, wie Nebentätigkeiten, Terminvergabe, etc. an.

Erfahrungsgemäß sollten für die L17-Ausbildung mindestens vier bis fünf Monate eingeplant werden. Für alle übrigen Ausbildungen mindestens zwei bis drei Monate. Diese Werte sind Erfahrungswerte und keinesfalls zu generalisieren.

Zur Anmeldung musst du deinen Reisepass oder Personalausweis und eine Anzahlung in Bar mitnehmen. Frage hier aber bitte nochmal genau bei deiner Wunsch-Fahrschule nach.

Nach Anmeldung kannst du deine Fahrschule wechseln. Ob du allerdings deine Kosten rückerstattet bekommst steht in deinem Ausbildungsvertrag. Wenn ein Wechseln nicht unbedingt notwendig ist, würden wir dir davon abraten, da ein solcher oft mit Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Ja, die theoretische Prüfung kannst du auch in einer anderen Fahrschule machen.

Um zur theoretischen Fahrprüfung antreten zu können musst du mindestens 17 Jahre alt sein und den Theoriekurs absolviert haben.

Am Testtag deiner theoretischen Prüfung musst du mitnehmen:

  • Ein ärztliches Gutachten
  • Die Bestätigung von deiner Fahrschule, dass du die theoretische Ausbildung absolviert hast.
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Deinen Meldezettel

Um sicherzugehen, dass du auch alles dabeihast, frag zusätzlich noch einmal bei deiner Fahrschule nach.

Die theoretische Prüfung besteht aus zwei Modulen. Für jedes Modul hast du 30 Minuten Zeit.

  • Wenn du das Mindestalter erreicht hast.
    • B-L17-Ausbildung: 17 Jahren
    • B-Ausbildung (Vollausbildung in Fahrschule/Dual mit L-Tafel): 18 Jahren
  • Mit dem OK deines Fahrlehrers oder deiner Fahrlehrerin
  • Nach erfolgreicher Absolvierung der theoretischen Prüfung
  • Mit Vorweis eines gültigen Erste-Hilfe-Kurses und eines ärztlichen Attests
  • Im Falle L17: Nachweis über 3.000 gefahrene Kilometer
  • Im Falle L: Nachweis über 1.000 gefahrene Kilometer
  • Nach Abschluss aller Unterrichtseinheiten

Am Testtag deiner theoretischen Prüfung musst du mitnehmen:

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Die Prüfungsgebühr

Um sicherzugehen, dass du auch alles dabeihast, frag zusätzlich noch einmal bei deiner Fahrschule nach.

Die Dauer der praktischen Fahrprüfung ist je nach Führerscheinklasse unterschiedlich. Bei den Klassen A und B beträgt die Dauer in etwa 25 Minuten, bei allen anderen Klassen sind es 45 Minuten.

Den genauen Ablauf der praktischen Prüfung findest du hier (Link zu Beitrag).

In Österreich gibt es zahlreiche Übungsplätze, unter anderem des ARBÖ und ÖAMTC, wo du das Fahren üben kannst.

Ein negatives Ergebnis ist nie schön. Aber gib nicht auf. Im Falle des Nicht-Bestehens bekommst du einen Durchschlag des Prüfungsprotokolls, mit dessen Hilfe du mit deinem Fahrlehrer oder deiner Fahrlehrerin intensiv an deinen Fehlern arbeiten, damit es beim nächsten Antritt besser läuft. Link zu Durchfallen was nun? – Beitrag

Nachdem du auch die praktische Prüfung bestanden hast, befindest du dich in deiner Probezeit (Link zu Beitrag). Außerdem musst du das Mehrphasentraining (Link zu Beitrag) absolvieren.

Der vorläufige Führerschein (Link zu Beitrag) gilt nur innerhalb Österreichs und du musst beim Fahren immer einen gültigen Lichtbildausweis bei dir haben.

Wenn du den auf dem Erlagschein geforderten Betrag eingezahlt hast, bekommst du binnen ein paar Tagen deinen Scheckkarten-Führerschein zugeschickt. Mit der Zustellung der Scheckkarte verliert der vorläufige Führerschein verliert seine Gültigkeit.

Eine Nachschulung musst du machen bei:

  • Verkehrsdelikten
  • Schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (Handy am Steuer, Überschreitung der 0,1 Promille Alkoholgrenze, etc.) Link zu Probezeit Seite
  • Nicht-Einhalten der Fristen des Mehrphasentrainings (Perfektionsfahrt(en), Fahrsicherheitstraining)

Nähere Infos zur Nachschulung findest du hier (Link zu Beitrag).

Solltest du die praktische Prüfung nicht bestanden haben, darfst du diese natürlich wiederholen.  Nach dem 4. Mal nicht bestehen, wirst du zu einer psychologischen Begutachtung geschickt. Hast du diese gemacht, kannst du erneut zu einer praktischen Prüfung antreten.

Du kannst dein Führerscheinfoto überall dort machen, wo du auch ein Passfoto machen lassen kannst. Achte auf die Bedingungen, die dein Foto erfüllen muss.

Die meisten Hausärzte bieten dieses Gutachten an, rufe vorher einfach in der Ordination an und frage nach. Das Einzige, worauf du achten solltest ist, dass dein eigener Hausarzt/deine eigene Hausärztin dir kein ärztliches Gutachten ausstellen darf. Du musst zu einem Arzt/zu einer Ärztin, von dem/der du vorher noch nicht behandelt wurdest gehen.

Der Erste-Hilfe-Kurs wird von den meisten Fahrschulen in der Fahrschule selbst angeboten. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Zeiten des Kurses nicht passend für dich sein, kannst du den Kurs auch beim Roten Kreuz, Samariterbund, bei den Johannitern sowie bei diversen anderen Anbietern besuchen.

Lernmaterialien kannst du dir direkt bei deiner Fahrschule besorgen. Die meisten Fahrschulen bieten einen Online – Zugang und ein Buch an. Brauchst du mehr Materialien oder Informationen, findest du diese auch auf beim ARBÖ, ÖAMTC oder Anbietern wie F-Online.

Du kannst deinen Fahrlehrer/ deine Fahrlehrerin jederzeit wechseln, dabei ist es egal aus welchem Grund du dies machen möchtest. Ein Wechsel kann jedoch mit Wartezeiten verbunden sein und du müsstest dich auf die neue Lehrart umgewöhnen. Nichtsdestotrotz solltest du einen Wechsel auf jeden Fall beanspruchen, wenn du nicht zufrieden bist. Denke dran, es ist deine Übungszeit und du darfst mitentscheiden. Für einen Wechsel musst du einfach nur in deiner Fahrschule einen neuen Lehrer/ eine neue Lehrerin anfragen.

Eine Abmeldung ist grundsätzlich möglich. In den meisten Fahrschulen musst du dies 7 volle Tage vorher ankündigen, machst du dies nicht fristgerecht, musst du für die gesamten Kosten aufkommen. Informiere dich unbedingt über die Stornobedingungen an deiner Fahrschule.

Eine Abmeldung ist grundsätzlich möglich. In den meisten Fahrschulen musst du dies 7 volle Tage vorher ankündigen, machst du dies nicht fristgerecht, musst du für die gesamten Kosten aufkommen. Informiere dich unbedingt über die Stornobedingungen an deiner Fahrschule.