Die Nachschulung

Gründe für eine verpflichtende Nachschulung

  • Verkehrsdelikte
  • Schwere Verstöße innerhalb der Probezeit (Handy am Steuer, Überschreitung der 0,1 Promille Alkoholgrenze, etc.)
  • Nicht-Einhalten der Fristen des Mehrphasentrainings (Perfektionsfahrt(en), Fahrsicherheitstraining)

Die Nachschulungen sind, je nach begangenem Delikt unterschiedlich. Hier gibt es beispielsweise Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker, -für alkoholauffällige Lenker, etc.

Eine Prüfung gibt es am Ende nicht und Fahrschulwissen ist auch nicht gefragt. Aber du musst immer anwesend sein und an den einzeln Sitzungen aktiv teilnehmen. Du machst die Nachschulung ja aus einem bestimmten Grund und willst demnach möglichst viel davon mitnehmen.

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Wie sieht die Nachschulung aus?

Dauer und Ablauf der Nachschulung hängen vom Kurs-Typen ab.

  • Alkoholdelikte: vier Einheiten à 3 ¼ Stunden
  • Verkehrsauffälligkeiten (exkl. Alkoholdelikte): vier Einheiten à 2 ½ Stunden inkl. einer Fahrprobe
  • Drogendelikte: vier Einheiten à 3 ¼ Stunden
  • Vormerkdelikte: zwei Einheiten à 2 ½ Stunden

Die Kosten belaufen sich für Vormerkdelikte auf 198€ und für alle übrigen Kurse auf 495€.

In der Nachschulung besprecht ihr in einer Gruppe, unter Anleitung eines Psychologen oder einer Psychologin, Strategien und Wege, um einem wiederholten Verkehrsdelikt vorzubeugen. Es geht vor allem darum, das eigene Fehlverhalten zu reflektieren und in Zukunft zu vermeiden.

Nach einem positiven Abschluss der Nachschulung und Erfüllung aller eventuellen weiteren Erfordernisse bekommst du deinen Führerschein zurück.

Voraussetzungen für den positiven Kursabschluss

  • Durchgehende Anwesenheit bei den Sitzungen
  • Aktive Mitarbeit
  • Zahlung der Kursgebühr

 

Mögliche Standorte und Termine findest du beim Kuratorium für Verkehrssicherheit.