Die Probezeit
Seit Juli 2017 gilt für Führerscheinneulinge eine Probezeit von drei Jahren. Bei L17 läuft die Probezeit immer bis zum 21. Geburtstag.
Begehst du als Führerscheinneuling schwere Verstöße verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr und du musst eine Nachschulung machen. Bei einer erneuten Übertretung nach der dritten Verlängerung wird eine Untersuchung durch den Amtsarzt oder Amtsärztin und ein verkehrspsychologisches Gutachten gefordert.
Eine Liste der schweren Verstöße findest du auf der Website der Landespolizeidirektion.
Eine Nachschulung wird außerdem angeordnet, wenn du eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (normalerweise 0,5 Promille!) überschreitest.