Voraussetzungen

Um an den Prüfungen teilnehmen zu können, musst du folgende Punkte beachten:

  1. Mindestalter
  2. Erste-Hilfe-Kurs
  3. Ärztliches Attest
  4. Nachweis der Durchführung der theoretischen sowie praktischen Ausbildung
Klasse
Ausbildungsbeginn (in Jahren)
Lenkberechtigung (in Jahren)
BL17 15 1/2 17
B 17 1/2 18

Damit du darauf vorbereitet bist, am Ort eines Verkehrsunfalles Erste Hilfe zu leisten, musst du in Österreich einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Du musst spätestens vor deiner praktischen Prüfung den Bescheid über einen positiven Abschluss vorlegen.

Wie läuft der Kurs ab?

Der Kurs dauert insgesamt 6 Stunden und beinhaltet praktische Übungen zur Erstversorgung von verletzten Personen im Straßenverkehr.

Wo mache ich den Kurs?

In der Regel wird der Kurs direkt von der Fahrschule angeboten. Wenn nicht, hast du die Möglichkeit den Kurs beim Roten Kreuz, beim Samariter Bund oder bei der Johanniter-Unfall-Hilfe zu belegen.

Gibt es eine Prüfung?

Nein, im Kurs wird keine Prüfung durchgeführt. Von dir wird jedoch eine aktive Mitarbeit erfordert. Bei einer mangelnden Mitarbeit wird kein Zertifikat ausgestellt.

Ein praktischer Arzt stellt fest, ob du gesundheitlich dazu in der Lage bist, eine Lenkberechtigung zu erhalten. Die Führerscheinuntersuchung führt ein praktischer Arzt durch. Am besten erkundigst du dich, welche Ärzte in deiner Nähe zur Durchführung dieser Untersuchung berechtigt sind.

Keine Sorge, die Untersuchung dauert normalerweise nur wenige Minuten.

Bevor du legal Auto fahren darfst, musst du zuerst die entsprechenden Übungsstunden für die theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

Theoretische Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus:

  • Basiswissen
  • Zusatzmodul
Basiswissen
20 Übungseinheit
B17
12 Übungseinheit
B
12 Übungseinheit

 

Praktische Ausbildung:

Klasse
Mindestumfang der Fahrstunden
B17 12 Fahrstunde + mind. 3.000 km mit Begleitung
B 18 Fahrstunden