Die Nachschulung
Gründe für eine verpflichtende Nachschulung
- Verkehrsdelikte
- Schwere Verstöße innerhalb der Probezeit (Handy am Steuer, Überschreitung der 0,1 Promille Alkoholgrenze, etc.)
- Nicht-Einhalten der Fristen des Mehrphasentrainings (Perfektionsfahrt(en), Fahrsicherheitstraining)
Die Nachschulungen sind, je nach begangenem Delikt unterschiedlich. Hier gibt es beispielsweise Nachschulungen für verkehrsauffällige Lenker, -für alkoholauffällige Lenker, etc.
Eine Prüfung gibt es am Ende nicht und Fahrschulwissen ist auch nicht gefragt. Aber du musst immer anwesend sein und an den einzeln Sitzungen aktiv teilnehmen. Du machst die Nachschulung ja aus einem bestimmten Grund und willst demnach möglichst viel davon mitnehmen.